Erstattung Brüssel-Aachen - deshalb! (Allgemeines Forum)

A-W, Hannover, Mittwoch, 02.08.2023, 17:58 (vor 977 Tagen) @ Barzahlung

Hallo Barzahlung,
danke für deine Antwort. Ich wollte das ähnlich beantworten. In meinem Fall galt allerdings noch die alte FGR-Verordnung, wo der Wortlaut ein bisschen anders war:
Art. 16

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen:
a) der Erstattung (...)
b) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit; oder
c) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts.

Ich habe eben die Variante nach Buchstabe b) verwendet. Die neue Regelung mit den 100 Minuten ist leider für uns als Fahrgäste nicht besser sondern schlechter meiner Meinung nach. Es heißt also, dass man bis zu 100 Minuten nach planmäßiger Abfahrt des betroffenen Zuges auf die alternative des Vertragspartners warten und egal was vorgeschlagen wird, muss man sie nehmen? In Deutschland ist es egal, aber bei den Fahrten z. B. Brüssel - Deutschland bedeutet das:
- ICE fällt aus, heißt auf die Alternative warten
- Falls in der Zwischenzeit ein Thalys Plätze hat, dann kann man es mit HOTNAT versuchen, aber dazu braucht es den Stempel (entweder von Eurostar wenn man gerade aus London kommt oder aus dem internationalen Reisezentrum)
- Schafft man den Thalys nicht, dann erst nach Ablauf der 100 Minuten (wenn die DB nichts kommuniziert) darf man die Fahrkarte für die SNCB Züge kaufen (vorher könnte man auf die hier erwähnte Kulanzlösung hoffen, solange diese nicht abgeschafft wird).

Oder verstehe ich es falsch?

Zum Thema Thalys und Erstattung: Das ist mir klar. Ich habe mich über die Auslastung des Zuges informiert, weil es wenig Sinn macht, beim Ausfall ganzes ICEs einen vollen Thalys Zug per HOTNAT zu benutzen.

Ich habe soeben einen interessanten Passus mit Bezug auf Bearbeitung von Ansprüchen durch SC FGR im Falle von ICEs von/nach Brüssel gefunden:

Bearbeitung von Ansprüchen auf Erstattung von Kosten für eine Weiterbeförderung oder eine Übernachtung
Diese Ansprüche werden im Servicecenter Fahrgastrechte bearbeitet, wenn ein Beförderer auf einer DB Strecke zur Weiterbeförderung oder zur Hilfeleistung an Ort und Stelle verpflichtet war (im Allgemeinen der Ort der Reiseunterbrechung). Das betrifft ebenfalls die ICE-Züge auf ihrer gesamten Fahrtstrecke bis Brüssel und zurück. Dabei kommt es jeweils nicht darauf an, ob es sich um eine DB Fahrkarte oder die Fahrkarte eines anderen ausgebenden Unternehmens handelt. (...)

Quelle: https://www.bahn.de/service/buchung/fahrgastrechte/rechtliche_regelungen (Abschnitt Regelungen und Ansprüche im internationalen Eisenbahnverkehr)

Fettdruck ist von mir. Das muss neu sein, weil wie ursprünglich erwähnt, meine zusätzliche Fahrkarte wurde nicht durch SC FGR erstattet, sondern an SNCB abgetreten, die die Erstattung durchgeführt hat.


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